Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes bei Erwerb eines Objektes
durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage an H&H Immobilien GbR. Grundsätzlich gilt die im
Exposé angegebene Höhe der Provision.
Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien unter Einschluss aller damit zusammenhängenden
Nebenabreden und Ersatzgeschäften (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung)
5,95% inkl. MwSt ausgehend vom notariell beglaubigten Kaufvertrag. Wir sind berechtigt, diese
Provision beiden Seiten (Käufer und Verkäufer) in Rechnung zu stellen. Sollte zwischen dem
Eigentümer und dem Makler vertraglich eine anderweitige Provisionshöhe vereinbart worden sein, so
ist die im schriftlichen Vertrag festgelegte Provisionshöhe verbindlich.
Bei Vermietung eines Objektes ist eine Courtage in Höhe von 2,32 Nettokaltmieten fällig.
Wird die Rechnung nicht innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum beglichen, erhebt H&H
Immobilien GbR 8% Zinsen.
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt eine
von Ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von H&H
Immobilien GbR nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Entschädigung in
Höhe bis max. 6,96 % vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet.
Ist die von der Gesellschaft nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger
des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der Gesellschaft innerhalb einer Frist von 5 Tagen und
führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht H&H Immobilien
GbR nicht gegen sich gelten lassen.
Hinsichtlich des Objektes ist H&H Immobilien GbR auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter,
Verpächter, Bauherrn, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die
Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
H&H Immobilien GbR nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher
Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.